Wenn Sie im Besitz eines gültigen Rezepts oder einer entsprechenden Bewilligung für eine Perücke oder Haarteil sind, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Die Höhe dieses Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Um genau zu erfahren, welchen Mindest-Zuschuss Ihre Krankenkasse gewährt, wählen Sie bitte Ihre entsprechende Krankenkasse aus.
Rezepte für Perücken oder Haarteile auf ärztliche Verordnung können bei Peruecken24 ganz einfach eingelöst werden. Als Vertragspartner aller Krankenkassen bieten wir Ihnen einen besonderen Service. Wir übernehmen die gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Zuschüsse für die Erstversorgung einer Perücke / eines Haarteils gelten. Für Folgeversorgungen können die Zuschüsse unterschiedlich ausfallen.
Die genannten Zuschüsse einzelner Krankenkassen sind ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Das selbstreinigende und unkompliziert anzuwendende Shampoo für Kunsthaar von Gisela Mayer – jetzt in der praktischen Reisegröße in einer 75 ml-Flasche! Um die Top-Form Ihres Zweithaares lange zu erhalten und eine angenehm frisches Tragegefühl zu erleben, sollten Sie Ihre Perücke oder Ihr Haarteil regelmäßig mit diesem speziellen Shampoo für Synthetikfasern waschen. Legen Sie Ihr Zweithaar dazu einfach in eine Schüssel oder ein Becken mit lauwarmen Wasser und geben Sie eine kleine Menge das Shampoos hinzu. Lassen Sie das Shampoo ca. 15 Minuten einwirken, damit es seine selbstreinigende Wirkung entfalten kann und Ihr Zweithaar rückstandslos sauber wird. Spülen Sie das Haar nun vorsichtig mit kaltem Wasser, bis das Shampoo ausgewaschen ist. Für eine ideale Pflege empfehlen wir Ihnen weiterhin speziell für Kunsthaar entwickelten Conditioner, sowie Haarkuren und Balsam. So können Sie die Geschmeidigkeit, eine intensive Farbbrillanz und ein gesundes Aussehen Ihres Zweithaares erhalten!